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Wissenswertes / FAQ

Anzahl der Zimmer

Bei der Angabe der Zimmerzahl einer Wohnung werden Wohn- und Essbereich und Schlafzimmer gezählt. Küche und Bad werden nicht mitgerechnet. Eine 3 Zimmerwohnung besteht also aus 2 Schlafzimmern, 1 Wohn-/Essbereich plus Küche und Bad. 

Wichtig: Für eine Aufenthaltsbewilligung in Bern muss man nachweisen, dass man in einer "bedarfsgerechten" Wohnung lebt. Man rechnet dabei die Anzahl der Personen in der Familie minus 1. Eine vierköpfige Familie braucht also eine 3-Zimmerwohnung. Paare benötigen mindestens eine 1.5-2 Zimmerwohnung!

Inventar (Küche und Waschmaschine)

Meistens werden die Wohnungen in Bern unmöbliert vermietet. In der Regel ist aber Küchenmobiliar vorhanden (Kühlschrank, Herd, Geschirrschrank, Spüle).

Oft teilen sich in einem Mietshaus mehrere Wohnparteien eine Waschmaschine. Die Nutzung ist durch einen Waschplan geregelt. In moderneren Häusern gibt es häufig Wohnungen mit eigenen Waschmaschinen. 

Bewerbung

Nach einer Wohnungsbesichtigung füllen Interessenten ein Bewerbungs- oder Anmeldeformular aus. Darin werden verschiedene persönliche Angaben abgefragt: Alter, Familienstand, Arbeitgeber, Lohn, Aufenthaltsstatus, Haftpflicht- und Hausratsversicherung. Auch wird nach einem Auszug aus dem Betreibungsregister gefragt. Das ist eine Art Nachweis, ob man zahlungskräftig ist oder Schulden hat.

Wer neu in der Schweiz ist, hat noch keinen Eintrag im Betreibungsregister. Am besten Sie erklären dem Vermieter die Situation. (Gibt es in Ihrem Heimatland eine ähnliche Behörde? Vielleicht können Sie sich dort eine Bestätigung ausstellen lassen.) 

Mietvertrag und Kaution (Depot)

Vor dem Einzug wird die  Zahlung eines Depots (einer Kaution) verlangt: Sie schwankt zwischen ein, zwei oder max. drei Monatsmieten. 

Haftpflicht- und Hausratversicherung 

Eine Haftpflicht- und Hausratversicherung ist für auch für Wohnungen ratsam.  Sie kann für Schäden in der Mietwohnung aufkommen. In den Mietverträgen ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung oft obligatorisch!

Hausordnung

In der Hausordnung werden z.B. Ruhezeiten oder die Nutzung der Gemeinschaftsräume geregelt. Lesen Sie Ihren Mietvertrag und die dazugehörige Hausordnung gut durch. 

Wohnungsübergabe und Mängelprotokoll bei Einzug

Beim Einzug wird gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabe- oder Mängelprotokoll erstellt. Darin wird genau aufgeführt, in welchem Zustand die Wohnung beim Einzug ist. Schäden, die nach Ihrem Einzug entstehen, müssen dem Mieter gemeldet. 

Kündigung

Achten Sie unbedingt auf die im Mietvertrag genannten Kündigungsfristen!  Eine Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monaten ist oft nicht möglich. Auch sind Kündigungen per 31.12. nicht erlaubt. Wer frühzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen will, muss geeignete Nachmieter vorschlagen. 

Schlussreinigung und Übergabeprotokoll bei Auszug

So sauber wie die Wohnung beim Einzug war, so sauber muss sie auch wieder an den Vermieter übergeben werden - und das ist weit mehr als nur "besenrein"! Wenn nicht ordentlich geputzt ist, wird die Nachreinigung vom Vermieter in Rechnung gestellt. 

Tipp:  Wer es sich leisten kann und will, engagiert einen Putzservice. Viele Anbieter haben sich auf dieses Servicesegment spezialisiert! 

Mieterverband

Über Rechte und Pflichten in einem Mietverhältnis gibt der Mieterinnen- und Mieterverband (Sektion Bern) Auskunft. Für besondere Rechtsberatungen muss man allerdings Mitglied sein. 

SERAFE

In der Schweiz wird eine Empfangsgebühr von 1 CHF pro Tag für TV und Radio erhoben. Als mögliches Empfangsgerät zählen auch Computer und Mobiltelefone. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite von Serafe