Universität für alle Collegium generale

Sklaverei und Recht – FS 2016

8./9. April 2016 im Schloss Münchenwiler bei Murten

Das Recht jedes Menschen auf persönliche Freiheit ist ein kaum zweihundert Jahre altes juristisches Konzept. In der Vergangenheit war die Sklaverei jahrhundertelang legitim. Mit ihrem ausgeprägten Interesse für das Recht haben die Römer als erste eine detaillierte Regelung der Rechtsstellung der Sklaven und Sklavinnen entwickelt. Diese Rechtsbestimmungen erfuhren bis in die Spätantike andauernde Anpassungen und Veränderungen, und sie wurden mehrere Jahrhunderte später für die Sklaverei der Neuen Welt zuerst in Lateinamerika und danach in den USA rezipiert und transformiert. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Sklaverei als Rechtsstatus in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen aufgehoben. 1926 wurde der Besitz von Menschen durch den Völkerbund schliesslich international geächtet.

Das Münchenwiler Seminar geht von der Aktualität der ungleichen Freiheit und sklaven-ähnlicher Arbeitsverhältnisse in unserer Gegenwart aus, um die Frage nach den Rechtskonzepten, die der Legitimation und Regelung der Sklaverei dienten, aufzugreifen und um deren Rezeptions- und Transformationsprozesse zur Diskussion zu stellen. Im Mittelpunkt stehen zum einen die Entwicklung des Rechts von der römischen Republik bis in die Spätantike, zum anderen die Parallelen und Differenzen der rechtlichen Regelungen der Sklaverei zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert in der «Neuen Welt».

Die Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Busfahrt werden vom Collegium generale getragen. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per Formular auf unserer Website: www.collegiumgenerale.unibe.ch bis Ende März 2016 (beschränkte Platzzahl).

Programmkommission
Prof. Dr. Iole Fargnoli, Romanistisches Institut
Prof. Dr. Thomas Späth, Historisches Institut
Sara Bloch, Collegium generale

 

Programm zum Herunterladen (PDF, 424KB)