Ombudsstelle
Die Ombudsperson ist Ansprechpartnerin für alle Angestellten der Universität Bern. Diese sollen sich bei Konflikten, die sich aus Arbeitsverhältnissen ergeben, an eine unabhängige Instanz wenden können. Sie arbeitet in absoluter Unabhängigkeit von den Organen der Universität.
Aufgabe und Zweck
Die Ombudsperson kann Empfehlungen aussprechen. Sie kann beraten, Aussprachen organisieren und begleiten, bei Streitigkeiten vermitteln und bei der Suche nach konstruktiven Lösungen helfen. Die Ombudsperson ist jedoch keine richterliche Instanz. Die Empfehlungen der Ombudsperson können weder auf dem Rechtsweg angefochten noch sonstwie an eine andere Instanz weitergezogen werden. Die Möglichkeit, in der vor der Ombudsperson vorgebrachten Angelegenheit später ein ordentliches Verfahren anzustreben, bleibt im gesetzlichen Rahmen gewahrt.
Die Ombudsperson und das Sekretariat der Ombudsperson sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und gegenüber niemandem auskunftspflichtig. In Akten kann nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen und der Verfasserinnen und Verfasser Einsicht gewährt werden.
Meldungen
Meldungen
Meldungen sind schriftlich oder per E-Mail und möglichst innerhalb von 30 Tagen seit dem (letzten) Vorkommnis einzureichen. Die Ombudsperson wird nach Eingang einer Meldung das Gespräch mit der Antragstellerin/dem Antragsteller suchen (telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch), um die Problemlage, die Zuständigkeit und mögliche Vorgehensweisen zu klären.
Ombudsperson
Ombudsperson

- Name / Titel
- Prof. em. Dr. Silvio Decurtins
- Funktion
- Ombudsperson der Universität Bern
- ombudsstelle@unibe.ch

- Name / Titel
- Prof. em. Dr. Maja Steinlin
- Funktion
- Ombudsperson der Universität Bern
- ombudsstelle@unibe.ch