Studienangebote Doktorat

Grundsätze

Folgende Grundsätze sind bei einer Antragsstellung auf UniBe Short Travel Grants for (Post)Docs zu beachten:

  • Finanziert werden a) Feldforschungsaufenthalte, b) Forschungsaufenthalte an Universitäten oder anderen Forschungsinstitutionen und c) wissenschaftliche Arbeiten in Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven, Laboren, etc. im Ausland. Ein Forschungsaufenthalt kann mehrere Aktivitäten und mehrere Aufenthaltsorte umfassen, muss jedoch ohne Unterbrüche absolviert werden. Teilnahmen an Summer-/Winterschools, Kongressen und/oder wissenschaftliche Methodenkursen sind in Kombination mit einem Forschungsaufenthalt möglich, werden in der Regel aber nicht als Einzelaktivität gefördert.
  • Den Forschungsaufenthalt müssen Sie spätestens sechs Monate ab Datum der Bewilligung des Antrags antreten.
  • Sie sind seit mindestens sechs Monaten an der Universität Bern als Doktorand*in immatrikuliert oder seit mindestens drei Monaten an der Universität Bern als Postdoktorand*in (Early Postdoc, Advanced Postdoc, Senior Research Assistant oder MSCA Postdoctoral Fellow) bzw. am Inselspital Bern angestellt. Nach Ablauf des Kurzforschungsaufenthalts sind Sie für mindestens weitere sechs Monate an der Universität Bern als Doktorand*in immatrikuliert oder an der Universität Bern bzw. am Inselspital als Postdoktorand/in angestellt.
  • Sie müssen – ggf. in Absprache mit ihrer Erstbetreuungsperson – den Finanzierungsbedarf für den beantragten Forschungsaufenthalt plausibel begründen können (bzw. Begründung, weshalb für den beantragten Kurzforschungsaufenthalt keine anderweitigen Mittel zur Verfügung stehen). Nur unter dieser Voraussetzung ist eine Antragstellung zulässig.
  • Für eine Antragstellung müssen Sie über eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vereinbarung (Doktorats- oder Postdoktoratsvereinbarung) verfügen. Das gilt ausnahmslos für alle antragstellenden Personen.
  • Sind Sie Nachwuchsforschende*r auf Postdoc-Niveau mit einer Anstellung am Inselspital, muss die Anstellung am Inselspital Bern betreffend Beschäftigungsgrad (80-100%) und Protected Research Time (absolut mind. 50%; mit Dienstleistungsaufgaben im medizinischen und tiermedizinischen Bereich mind. 20%) den Vorgaben der Universität Bern entsprechen.
  • Sie können für den Forschungsaufenthalt Reise- und Unterkunftskosten sowie ggf. Teilnahmegebühren für Summer-/Winterschools, wissenschaftliche Kongresse und/oder wissenschaftliche Methodenkurse beantragen. In Ausnahmefällen können Sachmittel für benötigte Verbrauchsmaterialien für die Forschung bewilligt werden (keine Anschaffung von Geräten).
  • Sie haben die Unterstützung Ihrer akademischen Erstbetreuungsperson. Ein Unterstützungsschreiben ist dem Antrag beizulegen.