Nachwuchsförderung Reformen

In aller Kürze

Die Universität Bern zeichnet sich gemäss ihrer Strategie 2030 durch eine gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus: Sie will dem Mittelbau eine akademische Karriere erleichtern und angemessene, international konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen schaffen.

Im Kontext von Veränderungen in der Hochschullandschaft und den nationalen und internationalen Förderbedingungen hat die Universität Bern zusammen mit den Fakultäten und dem Mittelbau Verbesserungen in den Rahmenbedingungen erarbeitet. Sie sollen die akademischen Karrierewege planbarer machen, so dass die Möglichkeiten und Aussichten frühzeitig geklärt werden können.

Um diese Neuerungen umzusetzen, wurde auf den 1. Februar 2019 die Universitätsverordnung revidiert. Kernstück dabei ist die Verbesserung der Anstellungsbedingungen für die jungen Forschenden.

 

Mit den neuen rechtlichen Grundlagen wurde die Ausgestaltung der Assistenzprofessur mit Tenure Track verbessert. Es wurden die Bedingungen überprüft, wie Assistenzprofessuren nach einer bestimmten Bewährungsfrist in feste Professuren umgewandelt werden. Die neue Position der Assistenzdozentur mit Tenure Track bedeutet eine alternative Karrierevariante für Personen, die sich etwa auf die Lehre, Dienstleistungen oder Technologieanwendung spezialisieren möchten. Ebenfalls neu sind die Stellenkategorien der Postdoktorierenden, welche ab 1. August 2019 die bisherigen Oberassistenzen und wissenschaftlichen Assistenzen mit Dissertation abgelöst haben.

Diese Anpassungen stellen sicher, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach dem Doktorat attraktive akademische Karrierewege vorfinden. Auf der folgenden Seite finden Sie dazu weitere Informationen.