Verwaltung der Forschungsgelder
Die Universität Bern weist die Forschenden an, die Verwaltung der Forschungsgelder gemäss den gesetzlichen Vorgaben übersichtlich und korrekt zu gestalten. Zu Beginn und während des Anstellungsverhältnisses an der Universität Bern müssen alle Forschungskredite aus laufenden oder neuen Projekten der Finanzabteilung gemeldet werden. Hierzu ist ein Antrag auf Eröffnung eines Drittmittelkredits zu stellen, über den die Forschungsprojekte abgewickelt werden. Die Übersicht über den Kredit ist stets gewährleistet. Die ausbezahlten Beträge gelangen vom Kreditgeber über ein Konto der Berner Finanzverwaltung an den Kreditempfänger.
Beratung

Die Finanzabteilung berät Sie gerne in allen Fragen zu Projektkrediten und zur Drittmittelverwaltung. Für Fragen zur Anstellungen von Mitarbeitenden über Drittmittelkredite können Sie sich an die Personalabteilung wenden.
Overheadbeiträge
Kein Overhead für Forschungskollaborationen bei Projekten mit Wirtschaftspartnern, dafür höhere Ansätze bei Auftragsforschung und Dienstleistungsprojekten.
Bei Forschungskollaborationen (gemäss Artikel 7 der Weisung) wird auch bei Wirtschaftspartnern keine Abgabe erhoben. Hingegen wird für Auftragsforschung und Dienstleistungsprojekte (Artikel 8) ein Overhead von 20% (Laborinfrastrukturen) respektive 10% (alle übrigen Projekte) fällig. Bei Fragen im Zusammenhang mit Overhead können Sie sich entweder an Unitectra oder den Rechtsdienst wenden, die Sie bei der Aushandlung von Verträgen unterstützen.