Gute wissenschaftliche Praxis Ethik

Wissenschaftliche Integrität

Wahrhaftigkeit und Integrität sind Grundlagen der Forschung und der wissenschaftlichen Tätigkeit. Die Universität Bern duldet keine Unlauterkeit in der Wissenschaft. Der Senat der Universität hat deshalb ein Reglement über die wissenschaftliche Integrität erlassen und für die Behandlung von Meldungen wegen Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität Integritätsbeauftragte gewählt.

Die Anforderungen an die Qualität der Forschung können im Einzelnen dem Reglement über die wissenschaftliche Integrität entnommen werden (vgl. insb. Art. 3). In Art. 4 und 5 des Reglements werden Beispiele von Verstössen gegen die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität aufgeführt. Das Reglement enthält sodann Bestimmungen über den Ablauf des Verfahrens (Art. 7 bis 16). Zum Reglement ist im Übrigen zu beachten, dass es als Minimalstandard gilt: Bestehen für eine Fakultät eigene Regelungen gegen die Unlauterkeit in der Wissenschaft, welche über das vorliegende Reglement hinausgehen, kommen für sie jene Regelungen zur Anwendung
 

Integritätsbeauftragte der Universität Bern

Aufgabe und Zweck

Die Integritätsbeauftragten sind Ansprechpersonen für alle Angehörigen der Universität in Belangen der wissenschatlichen Integrität. Sie sind zuständig für die Beurteilung von Meldungen wegen Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität, für Vorabklärungen und für die Verfahrensleitung. Die Integritätsbeauftragten sind unabhängig von den Organen der Universität.

Bei Verstössen gegen die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität, welche das Finden wissenschaftlicher Erkenntnisse beeinträchtigen können, und bei Verstössen, die schützenswerte Individualinteressen verletzen, führen die Integritätsbeauftragten ein Verfahren zur Feststellung eines allfälligen schuldhaften (d. h. vorsätzlichen oder fahrlässigen) Fehlverhaltens durch.

Anfragen und Meldungen

Anfragen in Belangen der wissenschatlichen Integrität im Sinne von Art. 6 Abs. 2 des Reglements über die wissenschaftliche Integrität können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden. Meldungen wegen Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität im Sinne von Art. 7. Abs. 4 sind schriftlich und begründet an die Integritätsbeauftragten zu richten.