Forschungsförderung Uniinterne Fördergefässe

120%-Care-Grant

Antrag

Die Ausschreibung des 120%-Care-Grants erfolgt vier Mal jährlich durch das Vizerektorat Forschung (1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember). Die Bedingungen der Fristsetzung erfolgen in Anlehnung an die Praxis des SNF, das heisst, ist der letzte Tag der Frist oder der Stichtag ein Samstag, Sonntag oder ein vom Bundesrecht anerkannter Feiertag, so endet die Frist am beziehungsweise verschiebt sich der Stichtag auf 17.00h Schweizer Lokalzeit am nächstfolgenden Werktag.

Füllen Sie für die Gesuchseingabe das Antragsformular aus und reichen Sie es als PDF-File mit den ergänzenden Unterlagen per E-Mail an Matthias Hirt, Vizerektorat Forschung ein.

Antragsberechtigte Personen:

  • Postdoktorandinnen und Postdoktoranden mit Betreuungspflichten, die gemäss Postdoc-Reglement 80-100% angestellt sind und über mindestens 50% Protected Research Time (PRT) und eine Postdoc-Vereinbarung verfügen.
  • Postdoktorandinnen und Postdoktoranden mit Dienstleistungsaufgaben im medizinischen und tiermedizinischen Bereich mit Betreuungspflichten, die gemäss Postdoc-Reglement 80-100% angestellt sind und über mindestens 20% PRT und eine Postdoc-Vereinbarung verfügen.
  • Assistentinnen/Assistenten I und Oberassistentinnen/Oberassistenten mit Betreuungspflichten, falls sie über die gleichen Anstellungsbedingungen wir Postdoktorierende verfügen, d.h. Anstellungsgrad 80-100%, PRT mind. 50%, Postdoc-Vereinbarung.
  • Assistenzärztinnen und Assistenzärzte mit Betreuungspflichten, falls sie über die gleichen Anstellungsbedingungen wie Postdoktorierende mit Dienstleistungsaufgaben im medizinischen und tiermedizinischen Bereich verfügen, d.h. Anstellungsgrad 80-100%, PRT mind. 20%, Postdoc-Vereinbarung.
  • Assistenzdozentinnen und -dozenten mit Tenure Track sowie Dozentinnen und Dozenten, die einen Anstellungsgrad von 80 bis 100% haben, sich in einer befristeten Qualifikationsphase befinden oder sich in den ersten fünf Jahren einer unbefristeten Anstellung befinden und deren Qualifikationsziele von der zuständigen Evaluationskommission bei Assistenzdozenturen mit Tenure Track resp. der verantwortlichen Organisationseinheit bei Dozenturen durch ein Bestätigungsschreiben dokumentiert sind.
  • Assistenzprofessorinnen und -professoren mit und ohne Tenure Track, die einen Anstellungsgrad von 80 bis 100% haben und deren Qualifikationsziele durch ein Bestätigungsschreiben von der zuständigen Evaluationskommission bei Assistenzprofessuren mit Tenure Track resp. der verantwortlichen Organisationseinheit bei Assistenzprofessuren ohne Tenure Track dokumentiert sind.

Nicht antragsberechtigt sind Personen, die durch den SNF finanziert werden, da ihnen der Flexibility Grant des SNF als Fördermassnahme zur Vereinbarkeit von Karriere und Care-Aufgaben zur Verfügung steht. Die WISO Fakultät und die Vetsuisse Fakultät der Universität Bern kennen ein ähnliches Unterstützungsgefäss für Nachwuchsforschende mit Betreuungspflichten.

Das Formular kann auch in englischer Sprache ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie für den Antrag die Wegleitung mit hilfreichen Informationen.

Innerhalb einer Woche nach Eingang des Gesuchs erhalten Sie eine Bestätigung und eine Information über den Termin, bis wann der Entscheid zu erwarten ist.