Steuern
Quellensteuer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz und ohne Niederlassungsbewilligung C werden für ihre Einkünfte an der Quelle besteuert. Der Arbeitgeber zieht die fällige Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerbehörde. Das betrifft die Mehrheit aller internationalen neuen Angestellten an der Universität Bern.
Auch Personen die im Kanton Bern arbeiten, ihren steuerrechtlichen Wohnsitz aber im Ausland behalten z.B. Wochenaufenthalter, Grenzgänger etc. werden an der Quelle besteuert. Es gelten hier aber andere Tarife. Die Merkblätter der Finanzdirektion Bern geben hierzu Auskunft.
Steuern im Kanton Bern

Die Höhe der Quellensteuer ist kantonal unterschiedlich und berechnet sich nach dem Bruttoeinkommen. Je nach Zivilstand, Konfession und Kinderzulagen gelten andere Tarife.
Einkommenssteuer
Personen mit Niederlassungsbewilligung C oder einem Bruttoeinkommen von mehr als 120'000 CHF im Jahr müssen eine normale Steuererklärung ausfüllen.
Die Einkommenssteuer setzt sich aus einer Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuer zusammen. In allen 26 Kantonen gibt es unterschiedliche Steuergesetze und Steuerbelastungen. Einmal im Jahr muss eine Steuererklärung ausgefüllt werden. Hieraus wird die jährliche Steuerschuld ermittelt, die man in 3 Raten im Jahr abbezahlt.
Hinweise

Bei speziellen Fragen lassen Sie sich von Schweizer Steuerexperten und -expertinnen beraten! Das Welcome Center kann Ihnen weder Angaben zum genauen Nettogehalt geben noch Steuervorteile erläutern.