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Teilrevision der Universitätsverordnung – Autonomie der Universität Bern wird gestärkt

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Teilrevision der Universitätsverordnung verabschiedet. Damit schafft er die Grundlagen für die Umsetzung des teilrevidierten Universitätsgesetzes, das der Grosse Rat im Juni 2010 verabschiedet hat. Das Gesetz stärkt die Autonomie der Hochschulen und gibt ihnen mehr Verantwortung. Die Universitätsverordnung regelt unter anderem die Anstellung der ordentlichen Professorinnen und Professoren, die künftig von der Universitätsleitung gewählt werden. Zudem schafft sie die Voraussetzung dafür, dass die Universität ihre Zulassungsbeschränkungen auf die Sportwissenschaft erweitern kann.

Anfang Juni 2010 hat der Grosse Rat die Teilrevision des Gesetzes über die Universität (Universitätsgesetz) verabschiedet. Damit erhalten die Hochschulen mehr Autonomie und Verantwortung. Mit der Teilrevision der Universitätsverordnung hat der Regierungsrat nun die Grundlage für die Umsetzung des Gesetzes geschaffen. Die Verordnung enthält unter anderem die Bestimmungen über die Anstellung der ordentlichen Professorinnen und Professoren. Diese werden künftig nicht mehr vom Regierungsrat, sondern von der Universitätsleitung gewählt, die neu für die Anstellung sämtlicher Mitarbeitenden zuständig ist. Weiter regelt die Verordnung den Einkauf von ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren in die Pensionskasse und den Erlass universitätsinterner Reglemente durch den Senat. Schliesslich enthält sie auch Bestimmungen zu Bereichen, die früher im Universitätsstatut (Disziplinarrecht) oder in Reglementen über das Studium und die Leistungskontrollen (Prüfungsgebühren) geregelt waren.

Der Kernpunkt der Revision des Universitätsgesetzes - der Übergang vom heutigen Steuerungs- und Finanzierungssystem zum Beitragssystem - kann frühestens ab dem 1. Januar 2013 umgesetzt werden. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen werden dem Regierungsrat voraussichtlich Mitte 2012 vorgelegt.

Mit der Teilrevision der Universitätsverordnung hat der Regierungsrat schliesslich auch die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Universität Bern die Zulassungsbeschränkungen auf das Studium der Sportwissenschaft erweitern kann. Die Zulassungsbeschränkung ist dringend nötig, weil die Zahl der Studierenden stetig steigt. Mit der Anpassung der Universitätsverordnung können die nötigen gesetzlichen Bestimmungen bereits auf den 1. Februar 2011 in Kraft gesetzt werden. Die Zulassungsbeschränkung für das Studium der Sportwissenschaft gilt ab dem Herbstsemester 2011 für den Bachelorstudiengang. Beim Masterstudiengang wird darauf verzichtet. Die Eignungstests für die Aufnahme in den Bachelorstudiengang werden im Frühling/Sommer 2011 durchgeführt. Die bereits bestehenden Zulassungsbeschränkungen für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin bleiben inhaltlich unverändert.

Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

24.12.2010