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Schlechte Taten bleiben lange in Erinnerung

Evolutionsbiologen der Universität Bern haben herausgefunden, dass wir schlechte Taten stärker gewichten als gute Taten. Es braucht viel, um einer wenig hilfsbereiten Person zu verzeihen, der gute Ruf hingegen ist durch unkooperatives Verhalten schnell zerstört.

Die Forschung weiss, dass der Ruf einzelner Individuen die Grundlage für kooperatives Verhalten in der Gruppe ist – sowohl bei Menschen wie auch bei Tieren. Jedoch hat die Wissenschaft bisher nichts darüber gesagt, wie dieser Ruf entsteht. In einer nun in der Fachzeitschrift «Proceedings of the Royal Society» veröffentlichten Studie zeigen Berner Forschende vom Institut für Ökologie und Evolution (früher: Zoologisches Institut) auf, dass wir die Reputation unserer Mitmenschen verzerren, um uns einen Vorteil zu verschaffen. Sie gehen von folgendem Grundsatz aus: Schlechte Taten, zum Beispiel jemandem Hilfe zu verweigern, bleiben viel stärker in Erinnerung als gute Taten. «Das bedeutet, dass es viel braucht, um einer wenig hilfsbereiten Person zu verzeihen», erklärt Daniel Rankin diese Urteilsverzerrung. Er hat bis vor kurzem am Zoologischen Institut der Universität Bern geforscht und ist heute an der Universität Zürich tätig. Andererseits sei der gute Ruf schnell durch unkooperatives Verhalten zerstört.

Die Studie geht von der Idee aus, dass wir kooperativ gegenüber Menschen sind, von denen wir wissen, dass sie anderen geholfen haben. Für diese Kooperation spielt die beschriebene Urteilsverzerrung eine wichtige Rolle: Sie liefert einen Hinweis dafür, weshalb wir uns viel einfacher an Leute erinnern, die uns betrogen als an jene, denen wir geholfen haben. Sie erklärt auch, weshalb wir skandalösem Klatsch, der die Reputation der betroffenen Personen beschädigt, mehr Aufmerksamkeit schenken als jenen Schlagzeilen, die diese in ein gutes Licht stellen.

Quellenangabe:

Daniel J. Rankin and Franziska Eggimann: The evolution of judgement bias in indirect reciprocity. Proceedings of the Royal Society, 2009, doi:10.1098/rspb.2008.1715.

14.01.2009