Prüfungswiederholung Rechtswissenschaftliche Fakultät: Stellungnahme der Universität Bern

Im Rahmen der Masterprüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde eine alte, nur leicht modifizierte Prüfung verwendet. Da hierdurch die Rechts- und Chancengleichheit der Studierenden tangiert wird, muss die Prüfung wiederholt werden. Die Universität Bern, die betroffene Fakultät sowie die zuständige Dozentin bedauern diese Fehlleistung sehr.

Am Donnerstag, 8. Juni 2017 wurde im Rahmen der Masterprüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät eine alte, nur leicht modifizierte Prüfung verwendet. Es ist nicht üblich, nur leicht modifizierte Prüfungen erneut zu verwenden. Da nicht alle Studierenden über die alte, aus dem Jahre 2013 stammende Prüfung verfügten, kann eine Verzerrung der Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden. Die Rechts- und Chancengleichzeit wird hierdurch tangiert. Um die Rechts- und Chancengleichheit aller Studierenden zu gewährleisten, muss die Prüfung wiederholt werden.

Die prüfende Dozentin hat sich in einer Mail an die Studierenden in aller Form entschuldigt. Die Universitätsleitung und die Rechtswissenschaftliche Fakultät bedauern die Fehlleistung sehr. Es ist der Universität Bern bewusst, dass die Wiederholung der Prüfung für die Studierenden unangenehm und ärgerlich ist. Im Sinne der Rechts- und Chancengleichheit ist eine Wiederholung aus Sicht der Universität indes unumgänglich. Den Studierenden werden in jedem Fall zwei Prüfungstermine angeboten.

09.06.2017