Cannabisstudie (SCRIPT): Keine Beschwerde zur abschlägigen Verfügung des Bundesamts für Gesundheit (BAG)

Nach eingehender Prüfung verzichtet die Universität Bern darauf, beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Beschwerde einzureichen. Das BAG hatte das Gesuch um eine Ausnahmebewilligung für die Cannabisstudie abschlägig beantwortet.

Im Mai dieses Jahres reichte das Klinische Studienzentrum der Universität Bern (CTU Bern) ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung für ihre Cannabisstudie (SCRIPT Studie) gemäss Artikel 8 Absatz 5 des Betäubungsmittelgesetzes beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein. Im Rahmen der Studie sollte wissenschaftlich untersucht werden, wie sich ein regulierter Verkauf von Cannabis auf die Konsumentinnen und Konsumenten und auf den illegalen Cannabismarkt auswirkt. Das BAG hat das Gesuch mit Entscheid vom 13. November 2017 abgewiesen.

Kein Beschwerdeverfahren

Die Universität Bern hat diesen Entscheid inzwischen eingehend geprüft. In Abwägung aller Umstände kommt sie zum Schluss, dass ein Beschwerdeverfahren nicht zielführend ist und sieht deshalb von einer Beschwerde ab. «Wir sind zwar weiterhin von der Wichtigkeit der Studie und vom Studiendesign überzeugt, sehen aber leider aktuell keine realistische Möglichkeit, die notwendige Ausnahmebewilligung für die Studie vom Bundesamt für Gesundheit zu erhalten», so Studienleiter Sven Trelle vom Klinischen Studienzentrum. Die Universität sieht es nicht als zweckmässig an, ein langwieriges Beschwerdeverfahren anzustrengen. Dieser Entscheid ist auch vor der aktuellen politischen Initiative zur schnellen Einführung eines sogenannten Experimentierartikels zu sehen. Weiterhin prüft die Studienleitung eine Neueinreichung des Projektes mit verändertem Studiendesign. Dies wäre jedoch mit grösseren Anpassungen verbunden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen werden.

12.12.2017