Organisation Rechtliches

Materielle Entscheide

Sind die Eintretensvoraussetzungen erfüllt, fällen die Mitglieder der Rekurskommission einen materiellen Entscheid. Darin entscheiden sie, ob die Beschwerde in der Sache begründet ist oder nicht. Je nachdem wird die Beschwerde entweder (ganz oder teilweise) gutgeheissen oder abgewiesen.

Die Auszüge aus der Rechtsprechung sind in folgenden Kategorien zusammengefasst:

Auf Beschwerden gegen Prüfungsergebnisse kann die Rekurskommission gestützt auf Artikel 76 Absatz 4 UniG nur dann eintreten, wenn gerügt wird, das Prüfungsergebnis sei mit einem Rechtsfehler behaftet (siehe "Eintretensvoraussetzungen"). Umschreibung der Kriterien zur Überprüfung von Leistungskontrollen im Rahmen einer solchen Rechtskontrolle:

Umschreibung der Anforderungen hinsichtlich Zeitpunkt, Inhalt und Dichte der Begründung:

Begründung der Bewertung und Akteneinsicht