Studieninteressierte Hörerinnen und Hörer/Auskultantinnen und Auskultanten

Zulassungsbedingungen

Als Hörerin oder Hörer können sich alle Personen einschreiben, die Vorlesungen besuchen möchten ohne Prüfungen abzulegen. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung bestätigen Sie, die Vorschriften zur Kenntnis genommen zu haben.
Zugelassen werden alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB) einen Auskultantenschein lösen.
Mit einem persönlichen, nicht übertragbaren Ausweis als Hörerin oder Hörer, den Sie nach Bezahlung der Gebührenrechnung erhalten, können Sie an vielen Kursen und Veranstaltungen des normalen Studienbetriebs teilnehmen. Dieser ist persönlich und nicht übertragbar.
Sie erhalten einen Campus Account, damit Sie Zugriff auf die Kursunterlagen auf den elektronischen Lernplattformen der Universität Bern haben.

Vorbereitung auf ein ausseruniversitäres Examen

Wenn Sie sich auf ein ausseruniversitäres Examen vorbereiten und dafür den Besuch von Veranstaltungen der Universität Bern nachweisen müssen, dürfen Sie sich nicht als Hörerin oder Hörer einschreiben, sondern müssen sich regulär immatrikulieren, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Anwalts- und Notariatsexamina und die Ausbildung als Pfarrerin oder Pfarrer.

falls Sie sich für ein ausseruniversitäres Examen vorbereiten