Organisatorisches Gleichwertigkeitsbescheinigung

Gleichwertigkeitsbescheinigung Lizentiat / Diplom und Master

Der Schweizerische Hochschulrat hat in der Verordnung Koordination Lehre die Gleichwertigkeit des Niveaus der altrechtlichen universitären Erstabschlüsse (Lizentiate und Diplome) mit Masterabschlüssen festgehalten. Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats oder Diploms der Universität Bern sind auch ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung berechtigt, anstelle des bisherigen Titels den Mastertitel zu führen. Der bisherige Titel und der Mastertitel dürfen jedoch nur alternativ, nicht kumulativ geführt werden; die gleichzeitige Verwendung beider Titel im selben Dokument ist nicht gestattet. Auch eine nähere Bezeichnung der Fachrichtung im Titel ist nicht zulässig, da die Inhalte der altrechtlichen Studiengänge oftmals nicht mit denen der Masterstudienprogramme übereinstimmen. Die Titelführung ist nur als «Master of Arts» (MA), «Master of Science» (MSc), «Master of Law» (MLaw) oder «Master of Theology» (MTh) möglich.

Diese Bescheinigung entspricht nicht einem neuen Diplom, sondern bestätigt lediglich die Gleichwertigkeit des Niveaus der altrechtlichen universitären Erstabschlüsse (Lizentiate und Diplome) und der Masterabschlüsse. Sie beinhaltet die Bescheinigung der Gleichwertigkeit in deutscher Sprache und in englischer Sprache.

Um eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten, füllen Sie bitte das Formular Antrag auf Ausstellung der Gleichwertigkeitsbescheinigung vollständig aus und senden Sie dieses ab. Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat Vizerektorat Lehre gerne weiter.

Ausnahmen

Beim Bundesamt für Sport (BASPO) finden Sie weitere Informationen und können eine Äquivalenzbescheinigung anfordern.
Auf der Webseite der EDK finden Sie entsprechende Informationen Diplomanerkennung. Für eine nachträgliche gesamtschweizerische Anerkennung wende Sie sich an das Generalsekretariat.