Partner für die Forschung Universitätsförderung

Wie fördern

Die Universität Bern investiert in interdisziplinäre, problemorientierte Forschung und bietet Pionieren in ihren Forschungsfeldern Raum für Innovationen. Ihren Studierenden bietet sie eine hochstehende tertiäre Bildung, investiert in ihren Nachwuchs sowie in junge Talente und öffnet die Universität mit speziellen Veranstaltungen und Angeboten nach aussen. Auf diese Weise stellt sie sich ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung.

Durch Donationen können unterstützt werden:

  • Forschungsprojekte
  • Stiftungsprofessuren
  • Infrastruktur: Geräte, Ausstattung, Labors, Bibliotheken, Seminarräume, Gebäude, Kliniken
  • Stellen: Wissenschaftliche Mitarbeitende, Post doc-Stellen, weitere Stellen
  • Nachwuchsförderung: Stipendien, Graduate Schools
  • Lehre: Studienprogramme, Lehraufträge, Vorlesungen, moderne Formen der Wissensvermittlung

Seit vielen Jahren werden an der Universität Bern Stiftungsprofessuren eingerichtet. Diese gestifteten Professuren werden privat finanziert, ergänzen die öffentlich finanzierte Grundstruktur und ermöglichen eine vertiefte Profilierung in einem speziellen Wissensgebiet innerhalb der Universitätsstrategie. Die Freiheit der Forschung und Lehre wird vollumfänglich gewährleistet und vertraglich fixiert. Zurzeit gibt es rund ein Dutzend Stiftungsprofessuren.

Stiftungsprofessuren sind Professuren, die substanziell aus Mitteln von Privatpersonen, Stiftungen oder Unternehmen finanziert werden.
Stiftungsprofessuren werden in der Regel auf mindestens zehn Jahre errichtet, Assistenzprofessuren können auf sechs (vier plus zwei) Jahre vereinbart werden.
Gestiftete Professuren können nach der Geberin / dem Geber benannt werden, wenn sie überwiegend durch den Donator oder die Donatorin gestiftet wurden.

Die vertraglich festgelegte Bezeichnung wird während des Zeitraumes der Finanzierung verwendet.
Bei der Besetzung von Stiftungsprofessuren kann eine Vertretung des Partners im Rahmen der fakultären Struktur- und Wahlkommission ohne Stimmrecht mitwirken.

Ein Legat oder Vermächtnis ist der letzte Wille einer Erblasserin oder eines Erblassers zugunsten eines oder mehreren Begünstigten in einem Testament. Testamentarische Begünstigungen sind an der Universität Bern willkommen. Sie benötigen ein schriftliches Testament, wenn Sie persönliche Wünsche realisieren möchten, die über die gesetzliche Erbfolge hinausgehen. Wenn Sie die Universität in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, empfehlen wir eine breite Zweckbestimmung, damit der letzte Wille tatsächlich umgesetzt werden kann. Beispielsweise ist es besser, festzulegen, den Nachwuchs breit zu fördern und die Förderung nicht auf einen Studiengang zu beschränken. Wir beraten Sie gerne diskret und vermitteln den richtigen Ansprechpartner.

Unter Sponsoring werden Geld- oder Sachleistungen von Unternehmen verstanden, die mit Gegenleistungen verbunden sind. Sponsoring dient der Erreichung von Marketingzielen und ist in der Regel mehrwertsteuerpflichtig.

Durch Sponsoring können unterstützt werden:

  • Publikationen: Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Publikationen, weitere Publikationen
  • Preise: Forschungspreise, Lehrpreise, thematische Preise, Wettbewerbe 
  • Outreach: Symposien und Fachkongresse, Jubiläen, öffentliche Vorträge, Distinguished Lectures, Ausstellungen, Wissenschaftskommunikation

Im Sponsoring vereinbart die Universität mit den jeweiligen Partnern Leistungen und Gegenleistungen. Schriftlich können namentlich vereinbart werden:

  • Nennungen und Verdankungen, persönlich und in Kommunikationsträgern der Universität
  • Einladung zu besonderen Anlässen
  • Platzierung von Name und/oder Logo auf Websites mit oder ohne Verlinkung
  • Gastronomiepartnerschaften
  • Büchertische auf Tagungen und Kongressen
  • Inserate in Kongresspublikationen
  • Industrieausstellungen
  • Referate des Partners
  • Recht des Sponsors, sein Engagement in der eigenen Kommunikation einzusetzen

Über die Verwendung des Logos der Universität entscheidet die Universitätsleitung.

Richtlinien legen das Handeln der Universität Bern für Sponsoring und Fundraising fest.

Die Universität stellt sicher, dass ihr Ansehen und ihre Glaubwürdigkeit durch Zuwendungen und Sponsoringbeiträge nicht beeinträchtigt werden. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist uneingeschränkt gewährleistet.

Fundraising Richtlinien der Universität Bern 05.07.2023 (PDF, 1.4 MB)

Die Universität Bern nimmt Spenden gerne auf dem Spendenkonto der UniBE Foundation entgegen.

UniBE Foundation
Hochschulstrasse 6
3012 Bern
IBAN: CH63 0079 0016 6029 4328 6
Bitte falls gewünscht Verwendungszweck angeben.

Spenden an die UniBE Foundation sind steuerlich abzugsfähig.

Ein Partner für die Forschungsförderung der Universität Bern

Die UniBern Forschungsstiftung wurde 1928 gegründet und fördert die wissenschaftliche Forschung. Die Stiftung steht der Universität nahe. Der Vizerektor Forschung der Universität Bern ist Mitglied des Stiftungsrates, und Professorinnen sowie Professoren engagieren sich als Fachreferenten. Die Stiftung nimmt Spenden entgegen: IBAN CH81 0079 0042 3304 3532 2 BIC/SWIFT KBBECH22XXX [Clearing 790]