Nachwuchsförderung Laufbahnthemen

Mobilität

Die akademische Karriere bringt mit sich, dass Forschende grenzüberschreitend die Hochschule wechseln.

Mobilität

  • bringt einen Erfahrungszuwachs an Methoden und Wissen,
  • ist wichtig, um vernetzt forschen zu können
  • stärkt das eigene Profil und die wissenschaftliche Unabhängigkeit.

Es gibt während der akademische Laufbahn verschiedene Fördergefässe, die ausdrücklich die Mobilität unterstützen:

Der Schweizerische Nationalfonds bietet mit Postdoc.Mobility bis zu zweijährige Mobilitätsstipendien (plus ein Jahr Rückkehr) an. Ergänzt wird dies um die Mobilitätsbeiträge im Rahmen der SNF Projektförderung für Doktorierende des SNF und mit der Finanzierung von Scientific Exchanges. Das SNF Ambizione-Stipendium und die SNF-Förderungsprofessur setzen ein Minimum an Mobilitätserfahrung voraus.

Doktorierende der Universität Bern, die nicht vom SNF gefördert werden, können für einen Forschungsaufenthalt im Ausland seit 2021 einen Antrag auf UniBE Doc.Mobility stellen (Dauer in der Regel 12 Monate). Für kürzere Auslandaufenthalte bis 8 Wochen wurden für Doktorierende und Postdoktorierende im Sommer 2022 die sog. Short Travel Grants geschaffen (nächste Antragsfrist: 1. März 2023). 

Es gibt verschiedene weitere Förderagenturen, welche Mobilitätsstipendien anbieten, z.B. Marie Skłodowska-Curie-Individualstipendien der Europäischen Kommission oder die Stipendien der Alexander von Humboldt-Stiftung. Doktorierenden wie auch Dozierende steht auch das Erasmus-Programm zur Verfügung. Das internationale Büro berät in Fragen der Mobilität.

Mit den Bundes-Exzellenz-Stipendien des Staatssekretariats für Bildung und Forschung und Innovation (SBFI) können Doktorierende und Postdoktorierende aus der ganzen Welt einen bis zu 12-monatigen Forschungsaufenthalt in der Schweiz machen. Viele Länder bieten ihrerseits für Schweizer Forschende Regierungsstipendien für Forschungsaufenthalte an, diese Stipendien werden von Swissuniversities im Auftrag des Bundes betreut. Swissuniversities bietet zudem einen Überblick über weitere Stipendien, die ins Ausland führen. Im Rahmen der bilateralen Forschungszusammenarbeit hat das SBFI verschiedene Schweizer Hochschulen als Leading Houses für einzelne Weltregionen bestimmt.

Auch kurze Aufenthalte tragen dazu bei, das Netzwerke grenzüberschreitend zu entwickeln. Für die Finanzierung der dazu notwendigen Reise- und Unterkunftskosten gibt es unterschiedliche Finanzierungsquellen. Es empfiehlt sich eine Recherche im Stiftungsverzeichnis der Universität Bern oder eine Rückfrage bei der eigenen Fakultät.

Die Erwartung, mobil zu sein, kann für Forschende Probleme bei der Vereinbarkeit im Privatleben (Partnerschaft, Familie, Freundeskreis) mit sich bringen. Zweck und Zeitpunkt von Mobilitätserfahrungen sind deshalb (wenn möglich) bereits frühzeitig zu planen.

Die Phil.-hist. Fakultät hat einen Feldspesenfonds für Masterstudierende und Doktorierende und einen Dienstreisenfonds für Angestellte. Für Anträge finden sich die notwendigen Merkblätter und Formulare auf der Webseite der Fakultät. Für Angehörige der Graduate School of the Humanities gibt es ein separates Fördergefäss für Reisespesen.

In der Phil.-hum. Fakultät werden aktive Beiträge (Vorträge, Poster) an Konferenzen von Mittelbauangehörigen unterstützt. Die notwendigen Informationen und Antragsformulare finden sich auf der Webseite. Die Institute leisten zusätzlich finanzielle Unterstützung: Beim Institut für Psychologie finden sich die Angaben im uniinternen Bereich (unter "Arbeiten im Institut"), im Institut für Sportwissenschaft sind die Grundsätze auf internen Merkblättern festgehalten.

Die fakultäre Nachwuchsförderungskommission unterstützt Reisekosten mit drei Antragsrunden pro Jahr. Eine Person hat nur alle vier Jahre Anrecht auf eine Unterstützung. Auf der Webseite finden sich die Richtlinien und das Antragsformular. Zusätzlich stehen innerhalb von Instituten und Forschungsgruppen weitere Mittel zur Verfügung, über die lokal entschieden wird.

Es gibt kein Reglement oder Merkblatt. Die Information über die Unterstützung erfolgt an den einzelnen Instituten, für Anträge steht ein Formular zur Verfügung.

Reglemente, Merkblätter und Informationen sind nicht übers Internet verfügbar. Die finanzielle Unterstützung erfolgt aus unterschiedlichen Quellen: Gelder der univ. Nachwuchsförderungskommission, die formlos vergeben werden, Mittel aus SUK-Doktoratsprogrammen, die von der Prüfungskommission vergeben werden, Mittel aus dem Exkursionsfonds der Fakultät und Mittel, die für jede Professur zur Verfügung stehen.

Die WISO-Fakultät unterstützt ihre Nachwuchsforschenden finanziell bei Kongressbesuchen, auswärtigen Doktoratsprogrammen, Summer Winter Schools  und Mittelbau Projekten. Bei Fragen zu Fördermassnahmen Mobilität und Internationalität der WISO-Fakultät melden Sie sich bitte beim Dekanat.

In der Vetsuisse-Fakultät erfolgen Zulagen für Reisespesen durch die einzelnen Institute und Departemente. Es gibt keinen gesamtfakultären Fonds. Personen in einem Spezialisierungsprogramm können sich mit einem Gesuch an die Spezialisierungskommission richten.

An der Medizinischen Fakultät werden Reisespesen der Doktorierenden für die Teilnahme an Kongressen (mit aktivem Beitrag) im Rahmen der Graduate Schools finanziert. Die Richtlinien sind auf deren Webseiten publiziert.