lnterdisziplinaritäts-Grants (ID Grants)

Anschubfinanzierung für die Vorbereitung eines interdisziplinären und interfakultären Drittmittel-Antrags

 
Voraussetzungen Ein geplanter SNF Sinergia, ERC Synergy oder äquivalenter Antrag für ein interdisziplinäres und interfakultäres Projekt, das an der Universität Bern bzw. am Inselspital angesiedelt ist. Beteiligung von min. zwei Fachgebieten und min. zwei Fakultäten der Universität Bern. Das Inselspital zählt als Medizinische Fakultät.
Antragsberechtigt Unabhängige Forschungsgruppenleitende inkl. Einzelforschende aller Fakultäten der Universität Bern sowie des Inselspitals, die bei der entsprechenden Förderagentur anstragsbericht sind. Während der gesamten Projektdauer müssen alle Gesuchsstellenden eine Anstellung an der Universität Bern bzw. am Inselspital haben.
Förderbetrag CHF 75'000-150'000 pro geplanter Antrag. Insgesamt stehen max. CHF 1 Million pro Ausschreibung zur Verfügung.
Geltungsbereich Lohn für eine Doktoriende für max. 24 Monate oder eine Postdoktoriende für max. 12 Monate; Sachmittel für Materialien und Apparate; Feld- und Reisespesen.
Eingabefrist Keine Ausschreibung in 2023 (zwecks Evaluation und Anpassungen).

Was ist das Ziel?

Das Ziel ist die Förderung der interdisziplinären Forschung an der Universität Bern. Die Eingabe grosser interdisziplinärer Forschungsprojekte erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen Partnern aus verschiedenen Fachbereichen und Fakultäten. Mit den ID Grants sollen sich Forschungsgruppenleitende besser auf die Gesuchseingabe bei nationalen und internationalen Programmen vorbereiten können. Dadurch soll die Position der Berner Forschenden im Bereich der interdisziplinären Forschung verbessert werden.

Was wird unterstützt?

Im Sinne einer Anschubfinanzierung werden Forschende der Universität Bern bzw. des Inselspitals unterstützt, die beabsichtigen, einen Antrag für interdisziplinäre Projektförderung bei einer Förderagentur einzureichen. Unterstützt wird die Vorbereitung folgender Anträge: SNF Sinergia, ERC Synergy, oder äquivalente nationale oder internationale Projektförderung. Das Projekt muss interdisziplinär und interfakultär ausgerichtet sein, d.h. mind. zwei Fachgebiete und mind. zwei Fakultäten der Universität Bern (inkl. Inselspital) sind vertreten. Das Inselspital zählt als Medizinische Fakultät.

Die pro Gesuch gesprochene Summe beträgt in der Regel CHF 75'000 bis CHF 150'000. Dadurch soll in der Hauptsache eine Doktorierende bzw. eine Post-Doktorierende finanziert werden, um wissenschaftliche Vorarbeiten für die Einreichung des Drittmittel-Antrags zu leisten.

Wie funktioniert es?

  • Eingabeberechtigt sind unabhängige Forschungsgruppenleitende inkl. Einzelforschende aller Fakultäten der Universität Bern bzw. des Inselspitals, die auch bei der entsprechenden Förderagentur antragsberichtigt sind (z.B. Anstellung, Maximalzahl erlaubter Projekte pro Förderinstrument).
  • Alle Antragstellenden müssen für die gesamte Laufzeit des Forschungsprojekts eine Anstellung an der Universität Bern bzw. am Inselspital haben.
  • Die Antragstellenden dürfen nicht in derselben Zusammensetzung bereits einen oben genannten Antrag erfolgreich eingereicht haben.
  • Das Projekt muss an der Universität Bern bzw. am Inselspital angesiedelt sein.
  • Die genauen Bestimmungen finden Sie im Reglement sowie im Antragsformular.
    • Bitte beachten Sie die Neuerungen für Postdocs ab 1. August 2019 (siehe Fussnote 7 im Antragsformular).
    • Bitte beachten Sie, dass der letzter Satz von Art. 5.2 des Reglements ("Bei Beteiligung von Angehörigen des Inselspitals muss die Koordinationsperson aus deren Kreis stammen") momentan irrelevant ist, weil nur die Universität Bern die ID Grants finanziert. Das heisst, bei Beteiligung von Insel-Angehörigen müssen diese nicht die Koordinationsperson sein.
  • Füllen Sie für die Gesuchseingabe das Antragsformular aus und reichen Sie es als ein PDF-Dokument per E-Mail beim Vizerektorat Forschung ein. Das Gesuch kann auf deutsch oder englisch geschrieben werden.
  • Die Beurteilung wird aufgrund folgender Kriterien vorgenommen: a) Qualifikation der Antragsteller, b) wissenschaftliche Qualität und Innovativität des Vorhabens, c) Interdisziplinarität des Projekts, d) Machbarkeit des Vorhabens, e) Erfolgsaussichten des Drittmittel-Antrags. Unterstützt werden die bestausgewiesenen und aussichtsreichsten Gesuche.