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Zoll

Abbildung Broschüre Zoll

Privater Umzug

Bestimmungen für private Umzüge in die Schweiz finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung "Information Private" (siehe Linkliste unten). Dort sind besonders diese Merkblätter nützlich für Sie:

  • Formular 18.44 Übersiedlungsgut
  • Liste Übersiedlungsgut

Das Fahrzeug von Zuziehenden kann beim Umzug in die Schweiz abgabenfrei als Übersiedlungsgut zugelassen werden. Einzige Voraussetzungen dazu sind, dass die zuziehende Person das Fahrzeug vor der Wohnsitzverlegung mindestens sechs Monate im Ausland verwendet hat und beabsichtigt, das Fahrzeug in der Schweiz weiter zu verwenden.

Wurde das Fahrzeug weniger als sechs Monate im Ausland verwendet, kann das Fahrzeug mit einer Zollbewilligung (Formular 15.30) während maximal zwei Jahren ab dem ersten Einreisetag in der Schweiz unverzollt benutzt werden. Nach Ablauf der zweijährigen Frist muss das Fahrzeug entweder verzollt (Abgabenerhebung: Zollabgaben, Automobil- und Mehrwertsteuer) oder wieder ausgeführt werden. 

(Quelle: Broschüre "Mit Fahrzeugen durch den Schweizer Zoll")

Auch Ihre Haustiere zählen als "privates Übersiedlungsgut". 

Zum Thema "Reisen mit Tieren" informiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (link unten).