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Aufenthaltsbewilligung

Melden Sie sich innert 8 -14 Tagen nach Ihrer Einreise bei den Einwohnerdiensten in Ihrem Wohnort an und beantragen Sie eine Aufenthaltsbewilligung.

Wer in der Stadt Bern wohnt, meldet sich beim Amt für Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) in der Predigergasse 5 an. Es ist möglich, persönlich zum Amt zu gehen oder sich online anzumelden. Allerdings ist die Webseite der Fremdenpolizei ausschliesslich auf Deutsch. Rechnen Sie mit 10-14 Tagen (oder länger) bis der biometrische Ausweis ausgestellt wird. Die anfallenden Gebühren für den Ausweis werden Ihnen direkt vom Amt mitgeteilt. 

 

 

EU/EFTA Angehörige, die in der Stadt Bern wohnen, sollten diese Dokumente bereit halten.
Wer ausserhalb der Stadt Bern wohnt, wendet sich an die Einwohnerdienste am Wohnort für Auskunft. Vermutlich werden aber ähnlichen Dokumenten eingefordert. 

  • Gültiges Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
  • Arbeitsvertrag oder Einsatzbestätigung
  • EU-/EFTA Studierende: Immatrikulationsbestätigung, Formular "Finanzielle Mittel"
  • Kopie Familienbuch (bei verheirateten Paaren oder eingetragene Partnerschaft)
  • von Vorteil: Kopie Mietvertrag oder Untermietvertrag** 
    * *Ein einfacher Untermietvertrag allein genügt nicht! Die Fremdenpolizei der Stadt Bern möchte zusätzlich den Hauptmietvertrag des Vermieters sehen.
  • Bei gleichzeitigem Familiennachzug zusätzlich Formular „Familiennachzug“ ausfüllen + Beilagen

 

Nicht-EU/EFTA Angehörige, die in der Stadt Bern wohnen, sollten diese Dokumente bereit halten.
Wer ausserhalb der Stadt Bern wohnt, wendet sich an die Einwohnerdienste am Wohnort für Auskunft. Vermutlich werden aber ähnlichen Dokumenten eingefordert. 

  • Ermächtigung zur Einreise 
  • Gültiges Reisedokument (Kopie Pass)
  • Kopie Einreisevisum (inklusiver Einreisestempel)
  • Kopie Familienbuich (wenn verheiratet / eingetragene Partnerschaft)
  • Mietvertrag, wenn in Untermiete zusätzlich Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung

Tipp: Wir empfehlen eine Mindestmietdauer von ca. drei Monaten für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung. 

 

 

Gestützt auf das Integrationsgesetz des Kantons Bern führen die Gemeinden seit 2015 ein Erstgespräch mit neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern durch. Im Erstgespräch wird zum Leben in den Gemeinden und zu lokalen Integrationsangeboten informiert oder eine "Integrationsvereinbarung" getroffen. Teil einer solchen Vereinbarung kann z.B. die Teilnahme an einem Deutschkurs sein. 

Die Gemeinden entscheiden darüber wer dieses Erstgespräch wahrnehmen muss. Zielgruppe sind hier besonders Personen aus Nicht-EU Staaten, die voraussichtlich länger als 12 Monate in der Schweiz bleiben. An der Universität betrifft dies vor allem Postdocs und andere reguläre Mitarbeitende und ihre Familien