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Zugang zum Arbeitsmarkt

EU/EFTA Angehörige

Dank der Personenfreizügigkeit dürfen Angehörige der EU-17 sowie der EU-8 in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten. Zulassungsbeschränkungen gelten allerdings für Bulgarien, Rumänien und Kroatien. 

Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Drittstaatenangehörige

Für Drittstaatenangehörige ist die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt durch Kontingente festgelegt. Zwar kann man sich frei auf Arbeitsstellen bewerben aber es liegt dann in der Verantwortung des Arbeitgebers ein Gesuch um Arbeitsbewilligung bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden einzureichen.

Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Einreise und Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Leben und Arbeiten in der Schweiz