Stellungsnahme von swissuniversities zur Selbstbestimmungsinitiative

Am 25. November 2018 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative) ab. Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen, swissuniversities, nimmt Stellung zu der Initiative: Die Rechtsunsicherheit bei einem «Ja» zur Initiative wäre laut swissuniversities «Gift für den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz».

Die ganze Stellungnahme im Wortlaut:

Rechtsunsicherheit ist Gift für den Wissensplatz Schweiz

Am 25. November 2018 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative) ab. Mit der Initiative soll in der Bundesverfassung verankert werden, dass Schweizer Recht Vorrang hat gegenüber dem Völkerrecht, mit Ausnahme von zwingenden Bedingungen. Im Falle einer Annahme der Initiative müssten der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge neu ausgehandelt oder gekündigt werden. Damit setzt die Initiative geltende internationale Verträge der Schweiz aufs Spiel – dazu zählen auch die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union. Ein Ja zum Volksbegehren hätte grosse Rechtsunsicherheit zur Folge, welche die Verlässlichkeit der Schweiz schmälern würde. Diese Rechtsunsicherheit wäre Gift für den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz.

Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative) gefährdet die stabilen Rahmenbedingungen, auf welche die Schweizer Akteure aus Bildung, Forschung und Innovation (BFI) angewiesen sind, damit sie international erfolgreich sein können. Die Selbstbestimmungsinitiative verlangt, dass die Schweizer Bundesverfassung Vorrang hat gegenüber völkerrechtlichen Verträgen. Im Falle eines Widerspruchs müssten internationale Abkommen neu verhandelt und nötigenfalls gekündigt werden. Diese Vorgabe führt zu Rechtsunsicherheit. Die Selbstbestimmungsinitiative nimmt Vertragsbrüche in Kauf und schadet damit dem Ruf der Schweiz und der Schweizer BFI-Akteure als verlässliche Partner in internationalen Zusammenarbeiten. Das ist Gift für den Wissensplatz Schweiz.
 
Konkret gefährdet die Selbstbestimmungsinitiative auch die bilateralen Verträge, die  für den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz von grosser Bedeutung sind. Eine Annahme könnte zu Konflikten mit der Europäischen Union führen, welche die Kündigung von bilateralen Abkommen zur Folge haben könnten. Die verschiedenen Verträge der Bilateralen I sind über die sogenannte Guillotine-Klausel miteinander verknüpft. Wird ein Abkommen eines Bilateralen-Pakets gekündigt, verlieren alle anderen Verträge automatisch ihre Gültigkeit. Dazu zählen auch die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Personenfreizügigkeit sowie das Forschungsabkommen. Somit gefährdet die Selbstbestimmungsinitiative die Schweizer Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen.

Die Erfahrung zeigt eindeutig, dass internationale Rechtsunsicherheit dem BFI-Standort Schweiz schadet. Infolge der Annahme der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung im Februar 2014 wurde die Schweiz vorübergehend vom EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 ausgeschlossen. Von September 2014 bis Ende 2016 galt für die Schweiz eine Teilassoziierung. Die jüngste Zwischenbilanz des SBFI aus dem September 2018 zeigt, dass die dadurch entstandene Unsicherheit den Forschungsstandort nachhaltig geschädigt hat. Im Vergleich zum vorhergehenden 7. Forschungsrahmenprogramm (3,2%) gingen die Schweizer Beteiligungen an Horizon 2020 (2,4%) deutlich zurück. Bei den Projektkoordinationen ging der Schweizer Anteil von 3,9% auf 2,6% zurück. 3,5% aller verpflichteten Beiträge in Horizon 2020 gingen in die Schweiz; im FRP 7 lag der Schweizer Anteil noch bei 4,3%.

Quelle: swissuniversities

30.10.2018