Pilotversuch Cannabisregulierung (SCRIPT):
Gesuch für Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht

Das Klinische Studienzentrum (CTU Bern) und das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern (ISPM) planen in der Stadt Bern die Durchführung einer Studie zur Cannabisregulierung. Nach Vorliegen der Bewilligung durch die Kantonale Ethikkommission Bern ist nun das Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht.

Das Forschungsprojekt sieht den Verkauf von Cannabis durch Apotheken vor, um Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das Konsum- und Kaufverhalten sowie die Gesundheit der Studienteilnehmenden und den Schwarzmarkt zu gewinnen. Im Februar 2017 hat die Kantonale Ethikkommission Bern (KEK) dem Forschungsprojekt die Bewilligung erteilt. Damit die Studie starten kann, braucht es eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit gemäss Artikel 8 Absatz 5 des Betäubungsmittelgesetzes. Die CTU und das ISPM haben ein entsprechendes Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht. 

Innovatives Studiendesign mit Kontrollgruppe 

Ziel der Studie ist es, die Auswirkungen eines regulierten Cannabisverkaufs in Apotheken zu untersuchen. Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, in der Stadt Bern wohnen und bereits Cannabis konsumieren. Bei einem initialen Gespräch mit einem Mitglied des Studienteams werden die Interessenten umfassend über die Studie aufgeklärt und deren Cannabiskonsum wird mittels einer Haarprobe überprüft.
Innerhalb des Projekts wird eine randomisiert-kontrollierte Studie durchgeführt, um die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen zwischen einer Gruppe von Konsumentinnen und Konsumenten, die direkt nach Studieneinschluss überprüftes Cannabis kaufen kann, und einer Kontrollgruppe, die dies erst nach sechs Monaten kann, zu vergleichen. Alle Studienteilnehmenden müssen vor dem ersten Kauf eine Präventionsintervention durchlaufen. In dieser werden mittels eines Online-Tools insbesondere die gesundheitlichen Risiken und risikominimierende Konsumformen thematisiert. Für alle teilnehmenden Personen gilt, dass das Cannabis auf eigene Kosten erworben werden muss. Die maximale Studiendauer beträgt drei Jahre. 

Die Studie wird während der ganzen Studiendauer ärztlich begleitet. Das Projekt wird nach den strengen Anforderungen des Humanforschungsgesetzes durchgeführt. Nach diesem Gesetz sind auch die strengen Auflagen des Datenschutzes gewährleistet.
Die Finanzierung der Studie ist durch einen Forschungsbeitrag des Schweizerischen Nationalfonds in der Höhe von Fr. 720‘000 sowie Projektbeiträgen der Universität und der Stadt Bern in der Höhe von je Fr. 100‘000 sichergestellt. Die Mittel des Nationalfonds und der Stadt Bern werden jedoch erst freigegeben, wenn die Bewilligung des BAG vorliegt. Alle Beiträge werden ausschliesslich für die Forschung und die Ausarbeitung des Präventionstools verwendet und dienen nicht zur Finanzierung des Cannabis. 

Weitere Städte zeigen Interesse an Teilnahme 

Die Zusammenarbeit zwischen CTU, ISPM und der Stadt Bern ist auf eine Initiative der Direktion für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern zurückzuführen, welche das ISPM 2016 mit der Ausarbeitung eines Projektplans beauftragt hat. Das aktuelle Studiendesign geht deshalb davon aus, dass ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern an der Studie teilnehmen. Weitere Städte in- und ausserhalb des Kantons Bern (wie die Städte Zürich, Luzern und Köniz) haben ebenfalls Interesse an einer Teilnahme signalisiert. 

Quelle: CTU Bern / ISPM

17.05.2017